Die Navigation in der regulatorischen Landschaft für Röntgengeräte in Südafrika erfordert das Verständnis der Anforderungen, die von der südafrikanischen Gesundheitsbehörde für Gesundheitsprodukte (SAHPRA) festgelegt wurden. Dieser Leitfaden skizziert die wesentlichen Verfahren sowohl für die Einfuhr als auch für die Betriebsgenehmigung.
Röntgengeräte werden als Geräte mit ionisierender Strahlung klassifiziert und entweder für medizinische oder nicht-medizinische Zwecke kategorisiert. Antragsteller müssen separate Formulare ausfüllen:
Anträge für Medizinprodukte erfordern:
Nicht-medizinische Anträge erfordern das ausgefüllte Formular mit technischen Spezifikationen.
Anträge werden in der Regel innerhalb von 30 Arbeitstagen bearbeitet, wenn sie mit vollständiger Dokumentation eingereicht werden. Die Einreichungen müssen bestimmte Formatierungsrichtlinien einhalten, einschließlich einzelner Bewerbungs-E-Mails mit eindeutig gekennzeichneten Betreffzeilen.
Je nach Gerätetyp gelten unterschiedliche Formulare:
Anträge müssen an die benannten Regionalbüros gerichtet werden, wobei separate Kontakte für die Regionen Durban, Kapstadt und Pretoria eingerichtet wurden.
Die Lieferung, der Transfer oder die Installation von Geräten ist vor Erhalt der formellen "MAY INSTALL"-Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden strengstens untersagt.
Lizenzen bleiben auf unbestimmte Zeit gültig, bis sie durch genehmigte behördliche Verfahren formell widerrufen oder übertragen werden.
Medizinische Röntgenlizenzen werden ausschließlich an Gesundheitseinrichtungen, Radiologen und qualifizierte Radiologietechniker vergeben, wobei Allgemeinmediziner ausgeschlossen sind.
Testergebnisse benötigen in der Regel 15 Arbeitstage für die Datenbankintegration nach der Einreichung.
Röntgengeräte unterliegen einer doppelten behördlichen Aufsicht durch:
Die Einhaltung eines Regulierungsrahmens stellt keine automatische Genehmigung im Rahmen des anderen dar.
Es bestehen erhebliche Unterschiede zwischen der Bildgebung bei Mensch und Tier, einschließlich: